Betreuung mit Empathie, Menschlichkeit und ohne Vorurteile
Während andere sich über einen positiven Schwangerschaftstest freuen, kommt für Sie eine Schwangerschaft in Ihrer aktuellen Lebenssituation gar nicht in Frage, oder Sie haben große Bedenken wie Sie die Herausforderung einer Schwangerschaft und der anschließenden Betreuung eines Kindes bewältigen sollen?
Ziehen Sie einen Schwangerschaftsabbruch (umgangssprachlich auch „Abtreibung“) in Erwägung, sind Sie verpflichtet, eine Konfliktberatung durch eine Beratungsstelle mit einer staatlichen Anerkennung für Schwangerschaftskonfliktberatung wahrzunehmen. Unabhängig vom Ergebnis der Konfliktberatung wird am Ende des Gesprächs eine Beratungsbescheinigung (Beratungsschein) ausgestellt. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, ist diese Bescheinigung eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs.
Beratungen können auf Wunsch auch in anonymer Form ohne Angaben ihrer persönlichen Daten durchgeführt werden.
Eine ortsnahe anerkannte Beratungsstelle finden Sie z.B. über diese Website: https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis selbst keine Beratungsbescheinigung ausstellt.
Ist die Beratung erfolgt muss nach gesetzlichen Vorgaben eine Frist von 72h vergehen, bis der eigentliche Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden darf.
Bereits mit Aufkommen der ersten Zweifel bezüglich der Schwangerschaft und vor einer geplanten Beratung können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir sind für alle Fragen rund um dieses Thema und den Ablauf für Sie da. Dabei legen wir Wert auf einen vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Situation und auf eine individuelle Betreuung.
Wir sind für sie da, denn Ihre Gesundheit ist uns wichtig.