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Vorsorge­unter­suchungen

Frauenärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. med univ. Ulrike Hecker & Dr. medic. Laura Götz

Vorsorge­unter­suchungen

Sie gynäkologische Krebsvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Frauen. Sie dient der Früherkennung von Krebserkrankungen, um die Heilungschancen zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern.
Arbeiten sie aktiv an Ihrer Gesundheit und nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Vorsorgeangebote.

Diese jährliche Vorsorge ist je nach Altersgruppe unterschiedlich strukturiert.

Frauen ab 20 Jahren:

Die jährliche Vorsorge umfasst eine allgemeine Untersuchung und einen PAP-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, sowie ein ärztliches Gespräch über individuelle Risiken und mögliche sinnvolle zusätzliche Untersuchungen.

Frauen ab 30 Jahren:

Bei der jährlichen Vorsorge erfolgt nun zusätzlich die Tastuntersuchung der Brust

Frauen ab 35 Jahren:

Die Vorsorge sollte weiterhin jährlich durchgeführt werden.
Der PAP-Abstrich gehört ab jetzt alle 3 Jahre zur regulären Vorsorge, wird deshalb erweitert mit einem zusätzlichen Test auf das Vorliegen von HPV. Der HPV-Test hilft, das Risiko für Gebärmutterhalskrebs besser einzuschätzen.

Frauen ab 50 Jahren:

Fortsetzung der Jährlichen Vorsorge, inklusive PAP-Abstrich und HPV-Test alle 3 Jahre.
Zusätzlich wird alle zwei Jahre eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs angeboten. Die Einladung zum sogenannten Mammographie-Screening erfolgt automatisch über zentrale Stelle bis zum 75. Lebensjahr.
Mammographien sind entscheidend für die frühzeitige Erkennung von Brustkrebs.

Auch im höheren Alter ist es wichtig, weiterhin regelmäßig zur Untersuchung zu gehen, um eventuelle Veränderungen rechtzeitig zu erkennen.

Neben den in den Richtlinien vorgesehenen Untersuchungen kann es sinnvoll sein, zusätzliche Untersuchungen, wie zum Beispiel eine Ultraschalluntersuchung des weiblichen Beckens oder der Brust, durchführen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für diese Untersuchungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und als IGeL-Leistungen gelten.